Wandschild „Meisterschild" 3D beleuchtet
Produktinformationen "Wandschild „Meisterschild" 3D beleuchtet"
Wandschild „Meisterschild" 3D beleuchtet
Aufdruck: Meisterbetrieb der Kfz-Innung
Format: 500 x 750 x 30 mm (B x H x T)
Material: Alu-Blech, 2 mm, pulverbeschichtet mit weißer Folierung
Die Aufhängung erfolgt mittels Schlüssellöchern in der rückseitigen Abkantung.
Erhabene Frontschale aus thermoplastischem Kunststoff 450 mm Ø,
Ausleuchtung mittels LED, 12V-Technik inkl. 2 mtr. Kabel am Schild und 5 mtr. Zuleitung mit Steckernetzteil (LED-Power-Adapter),
(Steckernetzteil im Innenbereich einstecken)
Aussparung für Kabelzuführung mittig unten,
für den Innen- und Außenbereich geeignet.
Aufdruck: Meisterbetrieb der Kfz-Innung
Format: 500 x 750 x 30 mm (B x H x T)
Material: Alu-Blech, 2 mm, pulverbeschichtet mit weißer Folierung
Die Aufhängung erfolgt mittels Schlüssellöchern in der rückseitigen Abkantung.
Erhabene Frontschale aus thermoplastischem Kunststoff 450 mm Ø,
Ausleuchtung mittels LED, 12V-Technik inkl. 2 mtr. Kabel am Schild und 5 mtr. Zuleitung mit Steckernetzteil (LED-Power-Adapter),
(Steckernetzteil im Innenbereich einstecken)
Aussparung für Kabelzuführung mittig unten,
für den Innen- und Außenbereich geeignet.
Wichtiger Hinweis:
Das Schild bzw. das Zusatzzeichen können nur Kfz-Betriebe führen, die bestimmte inhaltliche Kriterien erfüllen. Die entsprechenden Voraussetzungen finden Sie im #Gestattungsvertrag#. Die zugehörigen Rechte werden von der Kfz-Innung/dem Landesverband/dem Landesinnungsverband verliehen. Mit dem Erwerb des Schildes/Zusatzzeichens erkennen Sie die Regelungen an und bestätigen, dass Ihr Betrieb die genannten Voraussetzungen erfüllt.
Das Schild bzw. das Zusatzzeichen können nur Kfz-Betriebe führen, die bestimmte inhaltliche Kriterien erfüllen. Die entsprechenden Voraussetzungen finden Sie im #Gestattungsvertrag#. Die zugehörigen Rechte werden von der Kfz-Innung/dem Landesverband/dem Landesinnungsverband verliehen. Mit dem Erwerb des Schildes/Zusatzzeichens erkennen Sie die Regelungen an und bestätigen, dass Ihr Betrieb die genannten Voraussetzungen erfüllt.
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